Impressum

Glashäger Brunnen GmbH
Schwaaner Chaussee 1
18209 Bad Doberan
Verantwortlich für den Inhalt
Leiter Marketing Axel Schümann
Tel.: 038203 / 700-0
Fax : 038203 / 621-52
E-Mail: info@glashaeger.de
Geschäftsführung
Günter Hinkel, Dirk Hinkel,
Thomas Heß, Paul K. Korn
Sitz
Bad Doberan
Registergericht Rostock,
HRB 10318
USt-ID-Nr. DE241921092

§1

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen (AGB) regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Glashäger Brunnen GmbH und dem Abnehmer abschließend. Insbesondere werden allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen AGB abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten sie für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§2

  1. Die Angebote der Glashäger Brunnen GmbH sind freibleibend.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Zahlungen sind nach dem zwischen Abnehmer und Glashäger Brunnen GmbH vereinbarten Zahlungsziel nach Zugang einer Rechnung zu leisten. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige Frist bei SEPA-Firmenlastschrift für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Werden die Zahlungsziele überschritten, hat ­Glashäger Brunnen GmbH das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins zu verlangen.
  4. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Abnehmer nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Abnehmers aus demselben Vertragsverhältnis.

§3

  1. Alles zur Wiederbefüllung bestimmte Mehrwegleergut (Flaschen, Käs­ten etc.) und alle Paletten (zusammengefasst bezeichnet als „Mehrweg­emballagen“) bleiben im Eigentum der Glashäger Brunnen GmbH und werden dem Abnehmer nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Abnehmer erwirbt daher auch bei Hinterlegung des Pfandbetrags kein Eigentum daran.
  2. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Mehrwegemballagen unverzüglich der Glashäger Brunnen GmbH zurückzugeben. Kommt der Abnehmer dieser Verpflichtung nicht in einer angemessenen Zeit nach, ist Glashäger Brunnen GmbH berechtigt, die Rück­nahme zu verweigern. Mehrwegemballagen, die mit den von Glashäger Brunnen GmbH gelieferten nicht in Form, Farbe, Größe und Mündung übereinstimmen oder die beschädigt oder stark verschmutzt sind, sowie im zurückgegebenen Leergut enthaltene Einwegemballagen werden dem Abnehmer abholbereit zur Verfügung gestellt; holt der Abnehmer sie nicht spätestens zwei Wochen, nachdem er durch Mahnung dazu erneut aufgefordert worden ist, ab, so kann Glashäger Brunnen GmbH sie freihändig verkaufen.
  3. Die mengen- und qualitätsmäßige Feststellung des zurückgegebenen Leergutes erfolgt durch Zählung und Prüfung im Betrieb der Glashäger Brunnen GmbH.
  4. Erfolgt gegenüber dem von Glashäger Brunnen GmbH schriftlich aufgegebenen Auszug über die gelieferten und zurückgegebenen Mehrwegemballagen innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch durch den Abnehmer, so gilt der mitgeteilte Saldo als anerkannt.
  5. Gibt der Abnehmer eine in Relation zur gesamten Lieferbeziehung unangemessen größere Menge Mehrwegemballagen zurück, als er bezogen hat, so ist Glashäger Brunnen GmbH berechtigt, die überzähligen Mehrwegemballagen dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen bzw. bereits die Annahme zu verweigern. Dies gilt sowohl für die Gesamtheit der Emballagen als auch getrennt für einzelne Emballagensorten.

§4

  1. Zur Sicherung ihres Eigentums an Mehrwegemballagen und des Anspruchs auf Rückgabe erhebt Glashäger Brunnen GmbH einen Pfandbetrag in Höhe von zurzeit

    Eigengebinde:
    0,08 EUR pro Flasche Longneck 0,33 l
    0,15 EUR pro Mehrwegflasche in der Größe von 0,25 l bis 1,00 l

    GDB-Brunnengebinde:
    000,15 EUR pro Flasche der Größe 0,70 l; 0,75 l; 1,00 l
    001,50 EUR pro Kasten
    007,50 EUR pro Europalette
    005,00 EUR pro Düsseldorfer Palette
    030,00 EUR pro Gitterbox

    Petcycle-DPG-Gebinde:
    00,25 EUR pro Flasche in der Größe von 0,33 l bis 2,00 l

    jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Über den vom Abnehmer gezahlten Pfandbetrag wird ein besonderes Konto geführt.
  2. Die etwaige Bepfandung von Einwegemballagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf die Erhaltung der Mehrwegemballagen alle erforderliche Sorgfalt zu verwenden und sich gegen Verluste durch geeignete Maßnahmen gegenüber seinen Kunden – insbesondere durch eine lückenlose und ausreichende Pfanderhebung – zu sichern. Alle Ansprüche des Abnehmers, die sich aus der Überlassung der Mehrwegemballagen oder in sonstiger Weise einem Dritten gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte der Glashäger Brunnen GmbH gegenüber als abgetreten.

§5

  1. Dem Abnehmer ist jede dem Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über Mehrwegemballagen, insbesondere deren Verpfändung, sowie jede missbräuchliche Benutzung, insbesondere der Einsatz zur Befüllung durch den Abnehmer oder Dritte, untersagt.
  2. Bei mit Pfand gesicherten Mehrwegemballagen kann Glashäger Brunnen GmbH Schadensersatz mindestens in Höhe des Pfandes verlangen, wenn der Abnehmer seine Verpflichtung zur Rückgabe nicht erfüllt.

§6

  1. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Abnehmer und Glashäger Brunnen GmbH kann Glashäger Brunnen GmbH die unverzügliche Rückgabe aller leeren Mehrwegemballagen und den gesamten beim Abnehmer vorhandenen Warenbestand verlangen.
  2. Bei Aufgabe, Liquidierung, Übergabe, Verpachtung oder Verkauf seines Geschäftes ist der Abnehmer verpflichtet, dies Glashäger Brunnen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Glashäger Brunnen GmbH ist berechtigt, in einem solchen Fall die Geschäftsbeziehungen aufzulösen, wenn ihre Interessen nachhaltig berührt sind.

§7

  1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Glashäger Brunnen GmbH (Vorbehaltsware), bis der Abnehmer alle Forderungen bezahlt hat, die Glashäger Brunnen GmbH aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehung gegen ihn hat.
  2. Soweit die Zahlung im Wege der Zentralregulierung abgewickelt wird, hat die Zahlung des Abnehmers an den Zentralregulierer keine schuldbefreiende Wirkung. Eine schuldbefreiende Wirkung tritt erst mit vorbehaltlosem Zahlungseingang bei der Glashäger Brunnen GmbH ein.
  3. Der Abnehmer darf Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Abnehmer Vorbehaltsware, so tritt er Glashäger Brunnen GmbH schon jetzt bis zur Tilgung aller ausstehenden Forderungen der Glashäger Brunnen GmbH die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Kunden mit allen seinen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten ab. Glashäger Brunnen GmbH kann verlangen, dass der Abnehmer die Abtretung seinen Kunden mitteilt und Glashäger Brunnen GmbH alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die oben genannte Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
  4. Der Abnehmer hat Glashäger Brunnen GmbH sofort auf schnellstem Weg Anzeige zu machen oder zu widersprechen, wenn Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen Glashäger Brunnen GmbH Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist.

§8

  1. Damit der Endverbraucher einwandfreie Produkte erhält, ist der Abnehmer verpflichtet, für eine Lagerung und Beförderung unter angemessenen Bedingungen, insbesondere frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt, und einen raschen Umschlag unter Berücksichtigung der Daten über die Mindesthaltbarkeit Sorge zu tragen.

§9

  1. Schadensersatzansprüche des Abnehmers wegen Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Glashäger Brunnen GmbH haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Glashäger Brunnen GmbH nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Abnehmers.
  2. Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit die Haftung der Glashäger Brunnen GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Glashäger Brunnen GmbH.

§10

  1. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist der Sitz der Firma Glashäger Brunnen GmbH.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Glashäger Brunnen GmbH und dem Abnehmer, auch aus Schecks, ist der Sitz der Glashäger Brunnen GmbH, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Bad Doberan, 01. Dezember 2013

Information zum Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die Hassia Mineralquellen GmbH & Co.KG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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